Stoßwellentherapie

Die Stoßwellentherapie (ESWT=extrakorporale Stoßwellentherapie) in der Orthopädie ist ein Therapieverfahren zur Behandlung von chronischen Sehnenansatzschmerzen und knochennahen Weichteilbeschwerden.

Radiale Stoßwellen sind Schalldruckwellen, die mittels eines Schallkopfes von außen auf die schmerzhaften Gewebe gerichtet werden. Sie werden gebündelt und wirken an einem Brennpunkt. Der Körper reagiert an dieser Stelle mit einer erhöhten Stoffwechselaktivität. Bei chronischen Erkrankungen können so Heilungsprozesse angeregt oder beschleunigt werden. Der Effekt: Die Schmerzen lassen spürbar nach, Entzündungsprozesse klingen ab. Werden z.B. Kalkablagerungen mit Stoßwellen behandelt, führen diese zu einer Auflockerung des Kalkdepots. So genannte Fresszellen sorgen für den Abtransport der gelösten Kalkpartikel – sprich, der Körper entsorgt diese selbst.

Die Behandlung wird erfolgreich besonders bei folgenden Krankheitsbildern eingesetzt:

  • Kalkschulter
  • Tennisarm
  • Golferarm
  • Achillodynie (Achillessehnenüberlastungsbeschwerden)
  • Fersensporn / Plantarfasziitis
  • Supraspinatussehensyndrom
  • Bizepssehnensyndrom
  • Patellaspitzensyndrom
  • Bursitis trochanterica
  • Pseudarthrose (Scheingelenkbildung nach Knochenbrüchen)

Die Erfolgsquote liegt bei der Tendinitis calcarea, dem Tennisellenbogen und dem Fersensporn zwischen 70 und 85%!

Durch diese Methode können häufig Operationen vermieden werden.

Die Stoßwellenbehandlung ist nahezu frei von Risiken, nur bei Tumorerkrankungen, Gerinnungsstörungen, Marcumartherapie, Schwangerschaft und bei Patienten mit Herzschrittmachern sollte sie nicht durchgeführt werden.
 
Es sind in der Regel drei bis fünf ambulante Behandlungen erforderlich. Dabei wird ggf. das betroffene Areal mit Ultraschall geortet. Der Schallkopf des Stoßwellengerätes wird dann genau auf die betroffene Stelle eingestellt und das Gebiet mit Schallwellen beschossen. Eine Behandlung dauert ca. 15-20 Minuten. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt 1 Woche. Bei mittel- und hochenergetischer Behandlung, z.B. Kalkschulter ist in einigen Fällen eine Lokalanästhesie notwendig.

Kosten:
Wie bei allen neuen Behandlungsmethoden handelt es sich bei dieser Therapie nicht um eine Regelleistung der Krankenkasse. Daher muss sie gesondert beantragt werden. Private Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen die Kosten der Therapie. Gesetzliche Krankenkassen lehnen jeglichen Zuschuss zu den Behandlungskosten ab.